Nutzungsbedingungen
Allgemeines
Veranstalter
Stadtwerke und ehrenamtliches Engagement
Ziel der Spendenaktion
Teilnehmende gemeinnützige Organisationen können sich auf der Internetseite www.spendenwerk-ms.de mit einem Projekt präsentieren. Nach Ablauf einer vereinbarten Spendenfrist werden die für dieses Projekt gesammelten Spenden an die gemeinnützige Organisation ausgeschüttet.
Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
48341 Altenberge
59387 Ascheberg
49196 Bad Laer
59269 Beckum
48361 Beelen
48727 Billerbeck
48317 Drensteinfurt
48282 Emsdetten
59320 Ennigerloh
48351 Everswinkel
49219 Glandorf
48329 Havixbeck
48612 Horstmar
49549 Ladbergen
48366 Laer
49525 Lengerich
49536 Lienen
59348 Lüdinghausen
48629 Metelen
48356 Nordwalde
59394 Nordkirchen
48301 Nottuln
48346 Ostbevern
48720 Rosendahl
48369 Saerbeck
48336 Sassenberg
48624 Schöppingen
48308 Senden
48324 Sendenhorst
48565 Steinfurt
49545 Tecklenburg
48291 Telgte
48231 Warendorf
59368 Werne
Hiervon ausgenommen sind Projekte der Ukraine-Hilfe – hier können auch Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen.
Spendensumme Verdoppelungsaktion
Nutzungsbedingungen
Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
- gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen
- in der Vergangenheit bereits teilgenommen haben und eine Förderung für ein anderes Projekt erhalten möchten. Dieselben Projekte können kein zweites Mal gefördert werden.
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
- die Spende in den oben genannten Versorgungsgebieten der Stadtwerke einsetzen.
Die Stadtwerke fördern keine gemeinnützige Organisationen mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden gemeinnützige Organisationen, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.
Die teilnehmende gemeinnützige Organisation versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
- Das Projekt muss im oben genannten Versorgungsgebiet der Stadtwerke stattgefunden haben, dort stattfinden oder stattfinden werden.
- Das Projekt muss innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten vor oder 12 Monate nach Projekteinstellung auf der Plattform erfolgen. Sofern das Projekt bei Einstellung auf der Plattform bereits abgeschlossen ist, muss ein Hinweis darauf aus dem Antrag hervorgehen.
- Projekte, die bereits anderweitig durch die Stadtwerke unterstützt werden oder wurden (z.B. Spende, Sponsoring), können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung desselben Projektes).
Projektpräsentation und Abstimmung
Kosten
Projektpräsentation
Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Organisationsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Die Stadtwerke prüfen die Präsentationsunterlagen u.a. auf Vollständigkeit, Gemeinnützigkeit sowie auf das Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe. Bei der Beurteilung und Entscheidung sind die Stadtwerke frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.
Im Rahmen der Organisationsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.
Mit Einreichung der Präsentationsunterlagen bestätigt die gemeinnützige Organisation, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden, dass die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Spendenaktion der Stadtwerke zu. Die teilnehmende gemeinnützige Organisation versichert, die erforderlichen Einwilligungserklärungen eingeholt zu haben und bei Bedarf den Stadtwerken vorlegen zu können.
Durchführung
Darüber hinaus spenden auch die Stadtwerke Geld an die gemeinnützigen Organisationen. Hierzu geben die Stadtwerke über verschiedene Aktionen Codes an Kunden oder Dritte aus. Diese Codes entsprechen einem Geldwert und können ausschließlich über die Internetseite www.spendenwerk-ms.de für ein oder mehrere Projekte nach freier Wahl einlöst werden. Eine Barauszahlung der Geldwerte für die Codes ist ausgeschlossen.
Nach Beendigung des Spendenzeitraums für das jeweilige Projekt wird unabhängig davon, ob ein von der teilnehmenden gemeinnützigen Organisation vorgegebenes Spendenziel erreicht wurde oder nicht, die Spendensumme an die teilnehmende gemeinnützige Organisation ausgezahlt.
Für die Abwicklung der Spenden errichten die Stadtwerke einen Spendenfonds in Trägerschaft der Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München. Diese wird die Auszahlungen der Spendenbeträge an die teilnehmenden gemeinnützigen Organisationen vornehmen.
Nutzung
Kommentierung
Benachrichtigung
Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung
Aussetzung des Wettbewerbs
Haftungsbeschränkungen
Jede teilnehmende gemeinnützige Organisation stellt die Stadtwerke von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus seinen Angaben in der Projektpräsentation herleiten.