Nutzungsbedingungen
Allgemeines
Veranstalter
Veranstalter der Spendenaktion „Spendenwerk“ ist die Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster (nachfolgend „Stadtwerke“).
Veranstalter des ergänzenden Bürgeraufrufs „Herz zeigen, mitentscheiden“ sind ebenfalls die Stadtwerke Münster. Der Bürgeraufruf wird im Rahmen des 125-jährigen Jubiläums der Stadtwerke Münster durchgeführt.
Stadtwerke und ehrenamtliches Engagement
Die Stadtwerke übernehmen Verantwortung für das gesellschaftliche Leben. Sie verstehen sich als regional verankertes Unternehmen, das mit vielfältigem Engagement zur Lebensqualität in der Stadt Münster und der Region beiträgt. Besonders für die Werte Menschlichkeit, Ökologie und Innovation machen sich die Stadtwerke stark.
Ziel der Spendenaktion
Bei den Stadtwerken gehen zahlreiche Anfragen von gemeinnützigen Organisationen ein, die das zur Verfügung stehende Spendenbudget übersteigen. Deshalb haben die Stadtwerke die Aktion „Spendenwerk“ ins Leben gerufen, bei der alle gemeinnützigen Organisationen aus Münster und der Umgebung (siehe Punkt „Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger“) mitmachen können und gleichermaßen die Chance auf finanzielle Unterstützung haben.
Teilnehmende gemeinnützige Organisationen können sich auf der Internetseite www.spendenwerk-ms.de mit einem Projekt präsentieren. Nach Ablauf einer vereinbarten Spendenfrist werden die für dieses Projekt gesammelten Spenden an die gemeinnützige Organisation ausgeschüttet.
Ziel des Bürgeraufrufs „Herz zeigen, mitentscheiden“
Ergänzend zur bestehenden Spendenwerk-Mechanik führen die Stadtwerke im Rahmen ihres 125-jährigen Jubiläums den Bürgeraufruf „Herz zeigen, mitentscheiden“ durch.
Gemeinnützige Organisationen aus Münster und dem Münsterland können hierfür Projekte einreichen. Die Förderung erfolgt nicht über Spendenguthaben, private Spenden oder Crowdfunding, sondern über ein öffentliches Voting sowie eine anschließende Jurybewertung. Auf dieser Grundlage werden Preisgelder an ausgewählte Projekte vergeben.
Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen kann jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit aus Münster und folgenden Versorgungsgebieten:
PLZ Ort PLZ Ort 48341 Altenberge 59387 Ascheberg 49196 Bad Laer 59269 Beckum 48361 Beelen 48727 Billerbeck 48317 Drensteinfurt 48282 Emsdetten 59320 Ennigerloh 48351 Everswinkel 49219 Glandorf 48329 Havixbeck 48612 Horstmar 49549 Ladbergen 48366 Laer 49525 Lengerich 49536 Lienen 59348 Lüdinghausen 48629 Metelen 48356 Nordwalde 59394 Nordkirchen 48301 Nottuln 48346 Ostbevern 48720 Rosendahl 48369 Saerbeck 48336 Sassenberg 48624 Schöppingen 48308 Senden 48324 Sendenhorst 48565 Steinfurt 49545 Tecklenburg 48291 Telgte 48231 Warendorf 59368 Werne Für den Bürgeraufruf „Herz zeigen, mitentscheiden“ gilt die vorstehende regionale Teilnahmeberechtigung entsprechend.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Gemeinnützigkeitsnachweis und regionalem Bezug zu Münster bzw. den oben genannten Versorgungsgebieten.
Spendensumme Verdoppelungsaktion
Die Stadtwerke Münster stellen, beginnend ab dem 17. April 2024 um 9 Uhr, pro Quartal eine Spendensumme in Höhe von 5.000 Euro für eine Verdoppelungsaktion zur Verfügung, mit Hilfe derer jede private Spende von 5 bis 150 Euro verdoppelt wird. Je Teilnehmer_in ist eine Verdoppelung je Projekt und Quartal möglich. Die Verdoppelungsaktion endet bereits vor Ablauf des laufenden Quartals, wenn im gleichen Quartal die vorgesehene Spendensumme von 5.000 Euro erschöpft ist und wird mit dem darauffolgenden Quartal fortgesetzt. Ein Anspruch auf die Verdopplung einer Spende besteht nicht. Die Stadtwerke Münster behalten sich vor, ein Projekt ohne Angaben von Gründen nicht zu unterstützen und / oder die Verdoppelungsaktion einzustellen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Preisgelder des Bürgeraufrufs „Herz zeigen, mitentscheiden“
Für den Bürgeraufruf „Herz zeigen, mitentscheiden“ stellen die Stadtwerke Münster Preisgelder in Höhe von insgesamt 12.500 Euro zur Verfügung.
Platz 1: 3.500 Euro
Platz 2: 3.500 Euro
Platz 3: 3.500 Euro
Jury-Wildcard: 2.000 EuroDie Jury-Wildcard wird an ein weiteres förderwürdiges Projekt vergeben, das nicht zu den Top 3 der Gesamtwertung gehört.
Nutzungsbedingungen
Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Mit der Abgabe ihrer Präsentation erklärt sich die teilnehmende gemeinnützige Organisation mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
Für die Teilnahme am Bürgeraufruf „Herz zeigen, mitentscheiden“ gelten diese Nutzungsbedingungen entsprechend, soweit in diesen Nutzungsbedingungen keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen getroffen werden.
Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Für die Spendenaktion können sich gemeinnützige Organisationen bewerben, die
gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe etc. verfolgen
in der Vergangenheit bereits teilgenommen haben und eine Förderung für ein anderes Projekt erhalten möchten. Dieselben Projekte können kein zweites Mal gefördert werden.
einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
die Spende in den oben genannten Versorgungsgebieten der Stadtwerke einsetzen.
Die teilnehmende gemeinnützige Organisation benennt eine/n volljährige/n Ansprechpartner/in, der/die für die gemeinnützige Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der/Die Ansprechpartner/in versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein.
Die Stadtwerke fördern keine gemeinnützigen Organisationen mit religiöser Ausrichtung sowie solche, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden gemeinnützige Organisationen, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.
Die teilnehmende gemeinnützige Organisation versichert, dass die von ihr gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
Das Projekt muss im oben genannten Versorgungsgebiet der Stadtwerke stattgefunden haben, dort stattfinden oder stattfinden werden.
Das Projekt muss innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten vor oder 12 Monate nach Projekteinstellung auf der Plattform erfolgen. Sofern das Projekt bei Einstellung auf der Plattform bereits abgeschlossen ist, muss ein Hinweis darauf aus dem Antrag hervorgehen.
Projekte, die bereits anderweitig durch die Stadtwerke unterstützt werden oder wurden (z. B. Spende, Sponsoring), können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung desselben Projektes).
Ergänzende Teilnahmevoraussetzungen für „Herz zeigen, mitentscheiden“
Für den Bürgeraufruf „Herz zeigen, mitentscheiden“ gelten die Teilnahmevoraussetzungen aus Ziffer 2.2 entsprechend.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid bzw. einem entsprechenden Nachweis der Gemeinnützigkeit und regionalem Bezug zu Münster bzw. den in Ziffer 1.5 genannten Postleitzahlengebieten.
Die Prüfung der Gemeinnützigkeit und der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt vor Veröffentlichung des Projekts. Ein Anspruch auf Veröffentlichung, Teilnahme am Voting, Platzierung oder Förderung besteht nicht.
Projektpräsentation und Abstimmung
Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
Projektpräsentation
Die Präsentation des Projekts erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.spendenwerk-ms.de. Dort ist die gemeinnützige Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung der Spende) der gemeinnützigen Organisation zu beschreiben. Jede gemeinnützige Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.
Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Organisationsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Die Stadtwerke prüfen die Präsentationsunterlagen u. a. auf Vollständigkeit, Gemeinnützigkeit sowie auf das Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe. Bei der Beurteilung und Entscheidung sind die Stadtwerke frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.
Im Rahmen der Organisationsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.
Mit Einreichung der Präsentationsunterlagen bestätigt die gemeinnützige Organisation, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden, dass die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Spendenaktion der Stadtwerke zu. Die teilnehmende gemeinnützige Organisation versichert, die erforderlichen Einwilligungserklärungen eingeholt zu haben und bei Bedarf den Stadtwerken vorlegen zu können.
Durchführung der Spendenaktion
Interessierte Bürger/innen und Unternehmer können online über die Internetseite www.spendenwerk-ms.de für die eingestellten Projekte nach freier Wahl innerhalb des festgelegten Zeitraums eine individuelle Spende leisten. Die Mindestspende beträgt 5,- Euro.
Darüber hinaus spenden auch die Stadtwerke Geld an die gemeinnützigen Organisationen. Hierzu geben die Stadtwerke über verschiedene Aktionen Codes an Kunden oder Dritte aus. Diese Codes entsprechen einem Geldwert und können ausschließlich über die Internetseite www.spendenwerk-ms.de für ein oder mehrere Projekte nach freier Wahl eingelöst werden. Eine Barauszahlung der Geldwerte für die Codes ist ausgeschlossen.
Nach Beendigung des Spendenzeitraums für das jeweilige Projekt wird unabhängig davon, ob ein von der teilnehmenden gemeinnützigen Organisation vorgegebenes Spendenziel erreicht wurde oder nicht, die Spendensumme an die teilnehmende gemeinnützige Organisation ausgezahlt.
Für die Abwicklung der Spenden errichten die Stadtwerke einen Spendenfonds in Trägerschaft der Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München. Diese wird die Auszahlungen der Spendenbeträge an die teilnehmenden gemeinnützigen Organisationen vornehmen.
Durchführung des Bürgeraufrufs „Herz zeigen, mitentscheiden“
Der Bürgeraufruf „Herz zeigen, mitentscheiden“ wird auf der Plattform www.spendenwerk-ms.de umgesetzt.
Die Einreichung der Projekte erfolgt im Zeitraum vom 12.05.2026 bis zum 12.06.2026 Das Voting findet im Zeitraum vom 15.06.2026 bis zum 30.06.2026 statt. Die Gewinnerbekanntgabe ist für den 15.07.2026 vorgesehen.
Die Stadtwerke behalten sich vor, Fristen, Zeiträume und Abläufe des Bürgeraufrufs aus sachlichen Gründen anzupassen.
Im Rahmen des Bürgeraufrufs erfolgt die Unterstützung der Projekte nicht über Spendenguthaben, private Spenden oder Crowdfunding, sondern über ein öffentliches Voting-Verfahren mit anschließender Jurybewertung.
Voting im Rahmen von „Herz zeigen, mitentscheiden“
Die Teilnahme am Voting erfolgt mittels SMS-Verifikation. Pro Mobilnummer kann innerhalb von 24 Stunden eine Stimme abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Stimmabgabe möglich.
Eine zusätzliche Registrierung oder E-Mail-Verifikation ist für die Teilnahme am Voting nicht erforderlich.
Das Voting ist bewusst aktivierend angelegt und honoriert neben der Projektidee auch die Mobilisierungskraft der teilnehmenden Organisationen.
Voting-Zwischenstände werden bewusst nicht zwingend in Echtzeit veröffentlicht. Die Stadtwerke behalten sich vor, Zwischenstände ausschließlich in festgelegten Intervallen zu veröffentlichen.
Die Stadtwerke behalten sich vor, Voting-Aktivitäten bei Verdacht auf technische Manipulation, missbräuchliche Nutzung oder Umgehung der Voting-Mechanik zu prüfen und Stimmen oder Projekte vom Verfahren auszuschließen. Hierzu zählen insbesondere automatisierte Abstimmungen, der Einsatz technischer Umgehungslösungen, missbräuchliche Mehrfachnutzung von Mobilnummern oder vergleichbare Maßnahmen zur künstlichen Beeinflussung des Votings.
Gewinnerermittlung und Jurybewertung
Die Gewinnerermittlung im Rahmen von „Herz zeigen, mitentscheiden“ erfolgt zu gleichen Teilen über das öffentliche Voting sowie die Bewertung einer Jury.
Die Jury besteht aus fünf Personen. Die Jury bewertet die eingereichten Projekte anhand einheitlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere hinsichtlich gesellschaftlicher Wirkung, regionalem Bezug, Engagement und Förderwürdigkeit.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Jurybewertung ausgeschlossen.
Preisgelder und Jury-Wildcard
Die drei bestplatzierten Projekte der Gesamtwertung erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 3.500 Euro.
Zusätzlich vergibt die Jury eine Wildcard in Höhe von 2.000 Euro an ein weiteres förderwürdiges Projekt außerhalb der Top 3 der Gesamtwertung.
Der Gesamtbetrag der im Rahmen des Bürgeraufrufs ausgelobten Preisgelder beträgt 12.500 Euro.
Auszahlung der Preisgelder
Die Auszahlung der Preisgelder im Rahmen von „Herz zeigen, mitentscheiden“ erfolgt ausschließlich an die teilnehmende gemeinnützige Organisation nach erfolgreicher Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen.
Die Auszahlung erfolgt über die Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH bzw. über die hierfür vorgesehene Abwicklungsstruktur.
Nutzung
Die teilnehmende gemeinnützige Organisation stimmt zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen der Spendenaktion, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse und Medienarbeit durch die Stadtwerke genutzt werden dürfen. Die teilnehmende gemeinnützige Organisation versichert, die erforderlichen Einwilligungserklärungen eingeholt zu haben und bei Bedarf den Stadtwerken vorlegen zu können.
Diese Nutzungserlaubnis gilt entsprechend für die Darstellung, Bewerbung, Berichterstattung und Dokumentation des Bürgeraufrufs „Herz zeigen, mitentscheiden“.
Kommentierung
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte - auch in Form von Links - und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
Benachrichtigung
Die teilnehmenden gemeinnützigen Organisationen der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert.
Dies gilt entsprechend für Mitteilungen im Rahmen des Bürgeraufrufs „Herz zeigen, mitentscheiden“.
Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung
Die Bürger/innen und Unternehmen erhalten innerhalb von vier Wochen nach der Zahlung einer individuellen Spende eine Spendenbescheinigung von der Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München.
Für Preisgelder im Rahmen von „Herz zeigen, mitentscheiden“ wird keine Spendenbescheinigung an die abstimmenden Personen ausgestellt, da die Teilnahme am Voting keine Spende darstellt.
Aussetzung des Wettbewerbs
Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist. Dies gilt auch im Fall von begründetem Manipulationsverdacht.
Dies gilt entsprechend für den Bürgeraufruf „Herz zeigen, mitentscheiden“.
Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Stadtwerke und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Stadtwerke im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften.
Die Erstellung der Präsentationsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen gemeinnützigen Organisationen. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
Jede teilnehmende gemeinnützige Organisation stellt die Stadtwerke von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus ihren Angaben in der Projektpräsentation herleiten.
Für technische Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen der Plattform, der SMS-Zustellung oder sonstiger technischer Systeme übernehmen die Stadtwerke keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Datenschutz
Die Stadtwerke und ihre Kooperationspartner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Es gelten unsere Hinweise unter www.stadtwerke-muenster.de/privatkunden/rechtliche-hinweise/datenschutz.
Im Rahmen des Votings zu „Herz zeigen, mitentscheiden“ wird die angegebene Mobilnummer ausschließlich zur Durchführung und Absicherung des Voting-Prozesses verwendet. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung und Absicherung des Voting-Verfahrens. Die Daten werden ausschließlich im hierfür erforderlichen Umfang an eingebundene technische Dienstleister weitergegeben und nach Wegfall des Verarbeitungszwecks gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung der Plattform zu regeln.
Sonstiges
Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für den Bürgeraufruf „Herz zeigen, mitentscheiden“ gilt ergänzend: Ein Anspruch auf Teilnahme, Veröffentlichung, Platzierung oder Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist insbesondere im Hinblick auf die Jurybewertung ausgeschlossen.
