Wir verdoppeln Ihre Spende! Für jede Spende von 5 bis 150 Euro geben wir noch einmal den gleichen Betrag hinzu. Je Teilnehmer_in ist nur eine Verdopplung pro Projekt möglich. Die Aktion läuft bis zum 31. März um 23:59 Uhr oder endet, wenn der Spendentopf für dieses Quartal in Höhe von 7.000 Euro aufgebraucht ist. Dank der Spendenlauf-Einnahmen des S!NN-Kongresses 2023, die dem Spendenwerk überlassen wurden, wurde der Spendentopf einmalig um 2.000 Euro auf insgesamt 7.000 Euro erhöht.

Nutzungsbedingungen

Allgemeines

Veranstalter

Veranstalter der Spendenaktion: „Spendenwerk“ ist die Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster (nachfolgend „Stadtwerke“).

Stadtwerke und ehrenamtliches Engagement

Die Stadtwerke übernehmen Verantwortung für das gesellschaftliche Leben. Sie verstehen sich als regional verankertes Unternehmen, das mit vielfältigem Engagement zur Lebensqualität in der Stadt Münster und der Region beiträgt. Besonders für die Werte Menschlichkeit, Ökologie und Innovation machen sich die Stadtwerke stark.

Ziel der Spendenaktion

Bei den Stadtwerken gehen zahlreiche Anfragen von gemeinnützige Organisationen ein, die das zur Verfügung stehende Spendenbudget übersteigen. Deshalb haben die Stadtwerke die Aktion „Spendenwerk“ ins Leben gerufen, bei der alle gemeinnützigen Organisationen aus Münster und der Umgebung (siehe Punkt „Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger“) mitmachen können und gleichermaßen die Chance auf finanzielle Unterstützung haben.

Teilnehmende gemeinnützige Organisationen können sich auf der Internetseite www.spendenwerk-ms.de mit einem Projekt präsentieren. Nach Ablauf einer vereinbarten Spendenfrist werden die für dieses Projekt gesammelten Spenden an die gemeinnützige Organisation ausgeschüttet.

Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Teilnehmen kann jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit aus Münster und folgenden Versorgungsgebieten:

48341   Altenberge
59387   Ascheberg
49196   Bad Laer
59269   Beckum
48361   Beelen
48727   Billerbeck
48317   Drensteinfurt
48282   Emsdetten
59320   Ennigerloh
48351   Everswinkel
49219   Glandorf
48329   Havixbeck
48612   Horstmar
49549   Ladbergen
48366   Laer
49525   Lengerich
49536   Lienen
59348   Lüdinghausen
48629   Metelen
48356   Nordwalde
59394   Nordkirchen
48301   Nottuln
48346   Ostbevern
48720   Rosendahl
48369   Saerbeck
48336   Sassenberg
48624   Schöppingen
48308   Senden
48324   Sendenhorst
48565   Steinfurt
49545   Tecklenburg
48291   Telgte
48231   Warendorf
59368   Werne

Hiervon ausgenommen sind Projekte der Ukraine-Hilfe – hier können auch Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen.

Spendensumme Verdoppelungsaktion

Die Stadtwerke Münster stellen, beginnend ab dem 17. April um 9 Uhr, pro Quartal eine Spendensumme in Höhe von 5.000 Euro für eine Verdoppelungsaktion zur Verfügung, mit Hilfe derer jede private Spende von 5 bis 150 Euro verdoppelt wird. Je Teilnehmer_in ist eine Verdoppelung je Projekt und Quartal möglich. Die Verdoppelungsaktion endet bereits vor Ablauf des laufenden Quartals, wenn im gleichen Quartal die vorgesehene Spendensumme von 5.000 Euro erschöpft ist und wird mit dem darauffolgendem Quartal fortgesetzt. Ein Anspruch auf die Verdopplung einer Spende besteht nicht. Die Stadtwerke Münster behalten sich vor, ein Projekt ohne Angaben von Gründen nicht zu unterstützen und / oder die Verdoppelungsaktion einzustellen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Nutzungsbedingungen

Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Mit der Abgabe ihrer Präsentation erklärt sich die teilnehmende gemeinnützige Organisation mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss

Für die Spendenaktion können sich gemeinnützige Organisationen bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen
  • in der Vergangenheit bereits teilgenommen haben und eine Förderung für ein anderes Projekt erhalten möchten. Dieselben Projekte können kein zweites Mal gefördert werden.
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
  • die Spende in den oben genannten Versorgungsgebieten der Stadtwerke einsetzen.
Die teilnehmende gemeinnützige Organisation benennt eine/n volljährige/n Ansprechpartner/in, der/die für die gemeinnützige Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der/Die Ansprechpartner/in versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein.

Die Stadtwerke fördern keine gemeinnützige Organisationen mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden gemeinnützige Organisationen, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.

Die teilnehmende gemeinnützige Organisation versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
  • Das Projekt muss im oben genannten Versorgungsgebiet der Stadtwerke stattgefunden haben, dort stattfinden oder stattfinden werden.
  • Das Projekt muss innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten vor oder 12 Monate nach Projekteinstellung auf der Plattform erfolgen. Sofern das Projekt bei Einstellung auf der Plattform bereits abgeschlossen ist, muss ein Hinweis darauf aus dem Antrag hervorgehen.
  • Projekte, die bereits anderweitig durch die Stadtwerke unterstützt werden oder wurden (z.B. Spende, Sponsoring), können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung desselben Projektes).

Projektpräsentation und Abstimmung

Kosten

Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.

Projektpräsentation

Die Präsentation des Projekts erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.spendenwerk-ms.de. Dort ist die gemeinnützige Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung der Spende) der gemeinnützigen Organisation zu beschreiben. Jede gemeinnützige Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Organisationsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Stadtwerke prüfen die Präsentationsunterlagen u.a. auf Vollständigkeit, Gemeinnützigkeit sowie auf das Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe. Bei der Beurteilung und Entscheidung sind die Stadtwerke frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Organisationsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.

Mit Einreichung der Präsentationsunterlagen bestätigt die gemeinnützige Organisation, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden, dass die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Spendenaktion der Stadtwerke zu. Die teilnehmende gemeinnützige Organisation versichert, die erforderlichen Einwilligungserklärungen eingeholt zu haben und bei Bedarf den Stadtwerken vorlegen zu können.

Durchführung

Interessierte Bürger/innen und Unternehmer können online über die Internetseite www.spendenwerk-ms.de für die eingestellten Projekte nach freier Wahl innerhalb des festgelegten Zeitraums eine individuelle Spende leisten. Die Mindestspende beträgt 5,- €.

Darüber hinaus spenden auch die Stadtwerke Geld an die gemeinnützigen Organisationen. Hierzu geben die Stadtwerke über verschiedene Aktionen Codes an Kunden oder Dritte aus. Diese Codes entsprechen einem Geldwert und können ausschließlich über die Internetseite www.spendenwerk-ms.de für ein oder mehrere Projekte nach freier Wahl einlöst werden. Eine Barauszahlung der Geldwerte für die Codes ist ausgeschlossen.

Nach Beendigung des Spendenzeitraums für das jeweilige Projekt wird unabhängig davon, ob ein von der teilnehmenden gemeinnützigen Organisation vorgegebenes Spendenziel erreicht wurde oder nicht, die Spendensumme an die teilnehmende gemeinnützige Organisation ausgezahlt.

Für die Abwicklung der Spenden errichten die Stadtwerke einen Spendenfonds in Trägerschaft der Haus des Stiftens gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München. Diese wird die Auszahlungen der Spendenbeträge an die teilnehmenden gemeinnützigen Organisationen vornehmen.

Nutzung

Die teilnehmende gemeinnützige Organisation stimmt zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen der Spendenaktion, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse und Medienarbeit durch die Stadtwerke genutzt werden dürfen. Die teilnehmende gemeinnützige Organisation versichert, die erforderlichen Einwilligungserklärungen eingeholt zu haben und bei Bedarf den Stadtwerken vorlegen zu können.

Kommentierung

Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

Benachrichtigung

Die teilnehmenden gemeinnützigen Organisationen der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert.

Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung

Die Bürger/innen und Unternehmen erhalten innerhalb von vier Wochen nach der Zahlung einer individuellen Spende eine Spendenbescheinigung von der Haus des Stiftens gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München.

Aussetzung des Wettbewerbs

Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist. Dies gilt auch im Fall von begründetem Manipulationsverdacht.

Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Stadtwerke und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Stadtwerke im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften. Die Erstellung der Präsentationsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen gemeinnützigen Organisationen. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jede teilnehmende gemeinnützige Organisation stellt die Stadtwerke von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus seinen Angaben in der Projektpräsentation herleiten.

Datenschutz

Die Stadtwerke und ihre Kooperationspartner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Es gelten unsere Hinweise unter www.stadtwerke-muenster.de/privatkunden/rechtliche-hinweise/datenschutz .

Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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